Neben der Sorge um die eigenen Gesundheit stellt sich für Patienten bei Diagnostik und Therapie immer wieder die Frage: Bezahlt das meine Krankenkasse? Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind in Deutschland im weltweiten Vergleich sehr gut, aber auch, da von der Solidargemeinschaft getragen, nach dem Sozialgesetzbuch V beschränkt auf zweckmässige, ausreichende und wirtschaftliche Leistungen, und die Ärzte als Vertragspartner sind verpflichtet, sich daran zu halten. Manchmal kann deswegen eine wünschenswerte Diagnostik oder Therapie in unserer Praxis nicht zu Lasten Ihrer GKV durchgeführt werden. Das erfordert dann teilweise eine Überweisung zum Facharzt oder aber eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Über IGeL- Leistungen werden Sie mit genügender Bedenkzeit und klarer Kostenangabe, die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) richtet, informiert, die Leistung wird erst nach schriftlichem Vertrag erbracht.